- Kinder und Jugendliche
sollten auf jeden Fall in der Unfallversicherung inbegriffen sein:- Wegen der erhöhten Unfallgefahr außerhalb der Schule oder des Kindergartens, sollten Kinder stets unfallversichert sein.
Alle Eltern sollten mit einer Unfallversicherung für ihre Kinder vorsorgen.
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Angestellte und Beamte
haben nur bei Unfällen während der Arbeitszeit bzw. Dienstwegen (auch An- und Abreise zum Arbeitsplatz) den gesetzlichen Unfallschutz. Aber was passiert bei Unfällen ausserhalb der Dienstzeiten? - Privater Unfallschutz ist notwendig.
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Hausfrauen oder andere nicht beschäftigte Personen
haben gar keine gesetzliche Absicherung. Eine private Unfallversicherung ist dringend ratsam - denn die meisten Unfälle passieren im Haushalt.
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Selbstständige
haben keinen gesetzlichen Unfallschutz. Es sei denn, sie sind über eine Berufsgenossenschaft abgesichert.
Hier sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob nicht eine Berufsunfähigkeitsabsicherung sinnvoller wäre, als eine private Unfallversicherung.