Nach einem Schadensfall durch Brand, Leitungswasser oder Sturm drohen dem Vermieter enorme Kosten.
- Mieter, die von den erforderlichen Sanierungsarbeiten betroffen sind oder die gemietete Immobilie nicht oder nur teilweise nutzen können, haben Anspruch auf Mietminderung.
- Die dadurch entstandenen Kosten werden von der Versicherung übernommen.
- Auch die vom Vermieter selbst genutzten Räumlichkeiten werden angerechnet.
Der Tarif der Mietverlustversicherung richtet sich nach der Betriebsart, die auch für die Feuer-Tarifgruppe eine Rolle spielt.