- Die Bausumme entspricht den Gesamtbaukosten und wird ermittelt aus der Summe aller Lohnkosten plus dem Neuwert aller gelieferten Baumaterialien!
- Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten, z.B. Architekten- und Ingenieurleistungen, werden nicht mit berücksichtigt.
- Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der Bausumme.
- Ein Selbstbehalt als Festbetrag, in der Regel 250,00 Euro je Schadensfall, kann vereinbart werden.
Im Schadensfall werden alle Kosten erstattet, die für die Wiederherstellung des Baus vor Eintritt des Schadens aufgewendet werden müssen.