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Was ändert sich 2025?

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche wichtige Änderungen mit sich, die sich auf viele Lebensbereiche auswirken. Höhere Steuerfreibeträge, neue Beitragsbemessungsgrenzen und ein angehobener Mindestlohn gehören zu den zentralen Maßnahmen, die Arbeitnehmer, Rentner, Freiberufler und Kleinunternehmer betreffen.

Diese Anpassungen sollen die Steuer- und Sozialversicherungsbelastung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angleichen und für mehr finanzielle Gerechtigkeit sorgen. Gleichzeitig gibt es Änderungen, die bürokratische Abläufe vereinfachen, wie die neuen Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer oder der Wegfall der Umsatzsteuerjahreserklärung. Besonders bemerkenswert ist die rückwirkende steuerliche Entlastung für das Jahr 2024. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Steuerfreibeträge bereits im Dezember 2024 angepasst werden und direkt zu spürbaren Steuererleichterungen führen. Neben diesen positiven Aspekten gibt es jedoch auch Regelungen, die neue Herausforderungen mit sich bringen, wie die Abschaffung der Fünftelregelung bei Abfindungen oder die Einführung der E-Rechnungs-Pflicht für Unternehmen.

 

nach obenRückwirkende Entlastung: Steuerfreibeträge für 2024

Die Bundesregierung hat eine Erhöhung der Steuerfreibeträge rückwirkend zum 1. Januar 2024 beschlossen. Der Grundfreibetrag wird von bisher 11.604 Euro auf 11.784 Euro pro Jahr angehoben, was einem Anstieg um 180 Euro entspricht. Der Kinderfreibetrag steigt von 6.384 Euro auf 6.612 Euro jährlich, was eine Erhöhung um 228 Euro bedeutet.

Diese Änderungen werden im Dezember 2024 automatisch in der Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt. Arbeitnehmer profitieren entweder durch eine Steuererstattung oder eine niedrigere Steuerbelastung. Für Selbstständige sowie andere Steuerpflichtige erfolgt die steuerliche Entlastung im Rahmen der Steuerveranlagung für das Jahr 2024.