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Beschwerden über Versicherungsvermittler blieben auf niedrigem Niveau

Der Versicherungsombudsmann e.V. hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die Streitschlichtungsstelle gibt es seit 2001 und soll zwischen Verbrauchern, Vermittlern und Versicherern Streitfälle außergerichtlich klären.

Insgesamt wurden 21.548 Beschwerden bearbeitet. Auffällig ist, dass die Lebensversicherung mit 3.189 Beschwerden die Statistik anführt, gefolgt von der Rechtsschutzversicherung mit 3.369 und der Kfz-Kaskoversicherung mit 2.896 Beschwerden. Die Hausratversicherung verzeichnete 2.331 Beschwerden, während die Berufsunfähigkeitsversicherung mit 443 Beschwerden vergleichsweise gering betroffen war.

Beschwerden über Versicherungsvermittler blieben mit 334 Fällen auf einem niedrigen Niveau und zeigten kaum Veränderungen zu den Vorjahren. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit aller Beschwerden betrug knapp 69 Tage, bei Beschwerden über Vermittler etwa 54 Tage.

Von den insgesamt 21.548 eingegangenen Beschwerden wurden 4.337 Fälle aufgrund formaler Hürden abgelehnt. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung waren:

  • Fehlende Weiterverfolgung durch den Beschwerdeführer: 1.460 Fälle
  • Versicherer nicht Mitglied des Vereins: 578 Fälle
  • Anspruch betrifft private Kranken- oder Pflegeversicherung: 1.065 Fälle
  • Kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch: 1.242 Fälle
  • Zulässiger Beschwerdewert überschritten: 155 Fälle
  • Fehlende Anspruchsanmeldung beim Beschwerdegegner: 323 Fälle
  • Streitigkeit bereits beigelegt: 114 Fälle

Die zulässigen Verfahren endeten mehrheitlich mit einer Abhilfe durch den Beschwerdegegner (4.438 Fälle) oder einer Entscheidung/Empfehlung gemäß Verfahrensordnung (6.599 Fälle). In 895 Fällen wurde ein Vergleich zwischen den Parteien erzielt, und 1.410 Beschwerden wurden vom Beschwerdeführer zurückgenommen.