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Wichtige Änderungen 2005

 

nach oben1.Juli 2005 - Höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ab dem 01.Juli 2005 sind alle gesetzlich Krankenversicherten dazu verpflichtet, 0,9 Beitragssatzpunkte höhere Beiträge an ihre Krankenkasse zu entrichten. Die Versicherten tragen die Mehrbelastung allein, d.h. ohne Beteiligung des Arbeitgebers.

Die Gründe für diese Beitragserhöhung sind folgende:

  • Erhöhung um 0,4 Prozent, wegen Leistungen bei Zahnersatz. Diese Erhöhung wird nicht mehr zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, sondern nur von den gesetzlich Krankenversicherten allein.
  • Dazu kommt der bereits Ende 2003 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz beschlossene Sonderbeitrag für alle Versicherten. Dieser beträgt 0,5 Beitragssatzpunkte und wird zusammen mit dem Beitrag für Zahnersatz von 0,4 Prozentpunkten erhoben.

Vorausgesetzt die gesetzlichen Krankenkassen senken nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, den Versichertenbeitrag, kommt es für die Versicherten ab dem 1. Juli 2005 zu diesen Mehrbelastungen.

Der Zahnersatz bleibt im Gegenzug nun im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Der allein zu tragende Beitragsanteil bleibt einkommensabhängig.