§1 ARB: Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz).
Ihr Rechtsanwalt kümmert sich jetzt um den weiteren Verlauf.
Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, fragen Sie Ihren Rechtsschutzversicherer. Dieser kann Ihnen mit Sicherheit einen kompetenten Anwalt in Ihrer Nähe nennen.
Welche Kosten werden durch die Rechtsschutz konkret übernommen?- die gesetzliche Rechtsanwaltgebühren - den Rechtsanwalt kann der Versicherungsnehmer selbst wählen und beauftragen
- die Kosten des Steuerberaters bzw. Steueranwaltes, wenn es sich um einen Steuer- Rechtsschutzfall handelt
- bei Zivilprozessen im Inland den Korrespondenzanwalt (der Versicherungsnehmer wohnt mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt)
- wenn ein Gutachten erforderlich ist - Kostenübernahme eines öffentlich bestellten Sachverständigen bzw. Gutachters
- Gerichtskosten und Kosten der Verwaltungsbehörden
- Kosten für Zeugen und Sachverständigenentscheidungen sowie Gerichtsvollzieher
- Bereitstellung einer Strafkaution zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen z.B. bei Untersuchungshaft
- bei ausländischen Strafverfahren - Kautionen für den Versicherungsnehmer - als Darlehen gewährt
- Erstattung der Reisekosten zum angeordneten Erscheinen vor einem ausländischen Gericht
- im Falle einer Niederlage oder eines Vergleichs: Gesamtkostenübernahme der Gegenseite - wenn der Versicherungsnehmer dazu in der Pflicht steht