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Die Betriebliche Altersvorsorge

Eine Ergänzung zur Gesetzlichen Rentenversicherung ist die Betriebliche Altersvorsorge. Jede Firma ist seit Januar 2002 verpflichtet, eine Betriebsrente für Arbeitnehmer anzubieten.
Bis 2001 stand dem Arbeitgeber das alleinige Entscheidungsrecht darüber zu, ob er eine betriebliche Altersversorung einrichten will.

Seit dem 01.01.2002 ist dieser Grundsatz zumindest teilweise eingeschränkt worden, denn seither haben Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) per Entgeltumwandlung (§1a im Betriebsrentengesetz).
  • Jeder - ob als Angestellter oder Geschäftsführer einer GmbH - hat jetzt die Möglichkeit, von seinem Einkommen einen Teil in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
  • Durch diesen Vorgang sparen Sie Sozialversicherungsabgaben und Steuern.
  • Und im Gegensatz zur privaten Vorsorge erteilt hier der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Versorgungsversprechen.

Es gibt die arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge, die sich in folgende Teilbereiche aufteilt:

Die Direktversicherung

Die Direktversicherung

Hier schliesst der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seinen Angestellten ab und zahlt die Beiträge direkt an die Versicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Außer bei der Direktzusage stehen dem Arbeitgeber neben den anderen Durchführungswegen rechtlich selbstständige Versorgungsträger zur Seite, durch welche dem Arbeitgeber Verwaltungsaufwand abgenommen wird.

Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber zu Erbringung der Versorgungsleistung aus dem eigenen Unternehmensvermögen.

Einen einheitlich optimalen Durchführungsweg, der für alle Unternehmen gelten würde, gibt es nicht. Jede der fünf Möglichkeiten hat verschiedene Eigenschaften, so wie auch die betrieblichen Gegebenheiten variieren.

Lassen Sie sich individuell beraten!