stationärer Versicherungsschutz

Falls eine stationäre Behandlung erforderlich wird, haben Sie als Versicherter natürlich Anspruch auf Leistungsübernahme.

Je nach vereinbartem Tarif haben Sie die Möglichkeit, sich in einem Ein- oder Zwei- Bettzimmer sowie mit privatärztlicher Behandlung versorgen zu lassen.

Folgende Punkte gehören laut AVB MB/KK94 zur stationären Behandlung:


 

nach obenKrankentransporte

Der stationäre Krankentransport ist ein zwingend notwendiger Transport zum oder vom Krankenhaus im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung. Die Versicherer sehen einen Transport zum nächstgeeigneten Krankenhaus vor; teilweise sind Kilometerbeschränkungen vereinbart.

Erstattungen für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen (auch Hubschraubern) sind bei den meisten Versicherern ebenfalls vorgesehen, da solche Einsätze im Rahmen einer Rettung oder auf ärztliche Veranlassung hin durchgeführt werden.

Wer mit dem Taxi, dem eigenen Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt fährt, kann nur in den wenigsten Fällen mit einer Kostenerstattung rechnen. Einige Gesellschaften übernehmen in solchen Fällen die Kosten, wenn der Patient aufgrund eines Unfalls oder infolge der zu behandelnden Krankheit gehunfähig ist.