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Was ändert sich 2014?

Auch 2014 müssen sich die Bundesbürger wieder auf zahlreiche neue Gesetze einstellen. So bringt das Jahr umfangreiche Neuerungen zur Pendlerpauschale, den Verpflegungs- und Reisekosten mit sich. Auch in der Arbeitslosen- und Krankenversicherungen gelten neue Werte, für Spenden werden einheitliche Musterquittungen ausgestellt. Was alles neu ist, zeigt die folgende Auflistung.
 

nach obenRechengrößen in der Sozialversicherung

Die neuen Sozialversicherungs-Grenzwerten für 2014 stehen fest. Die Rechengrößen steigen an; die Sozialversicherung wird im kommenden Jahr teurer.

Aufgrund der Lohnentwicklung im Jahr 2012 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für 2014. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten-, Arbeitslosen-, sozialen Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung wird um fast drei Prozent angehoben.


Beitragsbemessungsgrenze:

Sozialabgaben (Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) werden bis zu einer Einkommensobergrenze (Beitragsbemessungsgrenze) erhoben.


Jahresarbeitsentgelt-Grenze/ Versicherungspflicht-Grenze:

Dieser Wert gibt an, bis zu welcher Höhe Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Angegeben wird das jährliche Bruttoarbeitsentgelt.

Rechengrößen in der Sozialversicherung in Euro

  Alte Bundesländer Neue Bundesländer
2014 2013 2014 2013
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Renten- und Arbeitslosen-Versicherung monatl. 5.950,00 5.800,00 5.000,00 4.900,00
jährl. 71.400,00 69.600,00 60.000,00 58.800,00
Beitragsbemessungsgrenze Knappschaftliche Rentenversicherung monatl. 7.300,00 7.100,00 6.150,00 6.050,00
jährl. 87.600,00 85.200,00 73.800,00 72.600,00
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung monatl. 4.050,00 3.937,50 4.050,00 3.937,50
jährl. 48.600,00 47.250,00 48.600,00 47.250,00
Versicherungspflicht-/ Jahresarbeitsentgelt-Grenze Kranken- und Pflegeversicherung monatl. 4.462,50 4.350,00 4.462,50 4.350,00
jährl. 53.550,00 52.200,00 53.550,00 52.200,00

Quelle: BMAS