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Wichtige Änderungen 2004

Gesundheitsreform 2004

Sicher haben sich viele von Ihnen an die neue Gesundheitsreform 2004 gewöhnt. Für diejenigen, die noch nicht umfassend informiert sind, haben wir die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick für Sie zusammengefasst...

Folgende Änderungen ergaben sich seit dem 01. Januar 2004 durch die Gesundheitsreform:

 

nach obenZuzahlungen

In der Arztpraxis:

  • 10,00 EURO Praxisgebühr beim Arzt und seperat beim Zahnarzt pro Quartal.
  • Überweisungen, Vorsorgetermine sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

Im Krankenhaus:

  • beträgt die Zuzahlung pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr 10,00 EURO

Bei Arzneimitteln:

  • für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel 10 Prozent Zuzahlung des Preises, jedoch mindestens 5,00 EURO, höchstens jedoch 10,00 EURO pro Packung.

Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege:

  • Sie zahlen 10 Prozent der Kosten des Heilmittels (z.B. einer Massage oder Behandlung zzgl. 10,00 EURO je Verordnung.
    Bei häuslicher Krankenpflege begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr.

Zuzahlung bei Hilfsmitteln:

  • Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten pro Hilfsmittel (z.B. Bandagen, Blutzuckerteststreifen), mindestens 5,00 EURO, maximal 10,00 EURO für jedes Hilfsmittel.
Kinder:
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind weiterhin generell von allen Zuzahlungen befreit.