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Was ändert sich 2019?

Wie jedes Jahr stehen auch für 2019 viele Neuerungen für die Bürger an, weil der Gesetzgeber nicht untätig gewesen ist. Grundlegende Änderungen betreffen die gesetzliche Krankenversicherung, wo das „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“ viele Selbstständige entlastet und hohe Mindestbeiträge herabsetzt, die für viele zur Schuldenfalle wurden. Aber auch Familien freuen sich über eine Erhöhung des Kindergeldes und der Steuerfreibeträge. Hier ein Überblick über wichtige Veränderungen in 2019:
 

nach oben Kindergeld und Steuerfreibeträge steigen

Durch das Familienentlastungsgesetz können sich Familien 2019 über mehr Kindergeld und höhere Steuerfreibeträge freuen. So steigt das Kindergeld um zehn Euro monatlich: Für das erste und zweite Kind gibt es momentan 194 Euro, 2019 steigt der Betrag auf 204 Euro an. Das Kindergeld für das dritte Kind wird von 200 Euro auf 210 Euro erhöht. Für das vierte Kind und weitere Kinder gibt es, statt momentan 225 Euro, ab dem kommenden Jahr 235 Euro.

Auch wächst der steuerliche Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2019 um 192 Euro und beträgt dann 4.980 Euro. Nimmt man den Freibetrag für den Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.640 Euro hinzu, kann ein verheiratetes Elternpaar 2019 Freibeträge für Kinder in Höhe von maximal 7.620 Euro geltend machen.

Erhöht wird 2019 zudem der Grundfreibetrag für Erwachsene: Statt wie bisher auf 9.000 Euro des Einkommens muss dann auf 9.168 Euro des Einkommens keine Steuer gezahlt werden.