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Kfz-Versicherungen im Überblick

Unter dem Oberbegriff Kraftfahrtversicherung verbergen sich die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Insassen-Unfallversicherung, die Kaskoversicherungen und - für Reisen ins Ausland - der Schutzbrief..

Seit dem 5.April 1965 ist jeder Halter eines inländischen Kfz zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Sie deckt im Falle eines Unfalls die verursachten Personen- und Sachschäden des Geschädigten.
Das ist auch sinnvoll, denn im Straßenverkehr bestehen immer gewisse Risiken.

Und vor einem Unfall, ob nun verschuldet oder unverschuldet, ist niemand gefeit...

Damit auch die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgesichert werden, sollten Sie außerdem eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.

Sie sollten darüber nachdenken, ob nicht auch zusätzlich eine Insassen-Unfallversicherung und eine Rechtsschutz-Versicherung wichtig für Sie sind.

Welchen Versicherungsschutz brauchen Sie?

Haftpflicht

Haftpflicht

Als Halter eines inländischen Kfz sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht- Versicherung abzuschließen.

Kommt es zum Schadensfall, werden dem Geschädigten Leistungen für entstandene Personen- und Sachschäden garantiert.