Pflege-BAHR

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Die private Absicherung für den Pflegefall findet bis dato kaum statt und wird daher erstmals staatlich unterstützt: Der „Pflege-Bahr“ ist eine mit Zulagen geförderte private Pflegezusatzversicherung. Namensgeber ist Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), der die Vorsorgeform im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes einführte.

 

nach obenWas leistet der Pflege-Bahr?

In der Pflege-Bahr-Police kann ein Pflegemonats- oder Pflegetagegeld vereinbart werden. Dies sind jene Geldleistungen, die im Versicherungsfall ausgezahlt werden und dem Versicherungsnehmer zur freien Verfügung stehen. Das Geld aus dieser Pflegezusatzversicherung erhalten die Versicherten zusätzlich zu gesetzlichen Pflegeleistungen.

Gesetzlich ist ein Mindestumfang für diese Pflegegeldleistungen vorgesehen:

  • In Pflegestufe III werden mindestens 600 Euro pro Monat gezahlt.
  • In der Pflegestufe 0 gibt es mindestens 10 Prozent, in Stufe I 20 Prozent, in Stufe II 30 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes der Stufe III.
  • Es ist möglich, mit dem Versicherer höhere Leistungen zu vereinbaren.