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Merkzeichen
Im Falle von Schwerstbehinderung erhält die betroffene Person einen sogenannten Schwerbehindertenausweis.
Darauf sind der festgestellten Grad der Behinderung, sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen erfasst:
Zeichen | Bedeutung |
G | Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr |
B | Ständige Begleitperson ist notwendig - auch Berechtigung zum Mitnehmen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel |
aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung |
H | Hilflose Person |
VB | Versorgungsanspruch nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes |
RF | Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren / Sozialtarif bei der Telekom |
EB | Minderung der Erwerbsunfähigkeit um wenigstens 50 Prozent |
Bl | Blindheit |
Gl | Gehörlosigkeit |
1.Kl. | Berechtigung für die Nutzung der Ersten Klasse bei Zugfahrten - mit Fahrkarte für die Zweite Klasse |
siehe:SchwerbehindertenausweisBehinderungsgrad
Schwerbehindertenausweis