Als Blitzschlag zählt im Sinne der Versicherungsbedingungen der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf die versicherten Sachen. Blitzschlagschäden werden in der Regel durch die Feuerversicherung abgedeckt.
mehr...Blitzschlagschäden werden in der Regel durch die Feuerversicherung abgedeckt. Auch bei einem sogenannten "kalten Blitzschlag" ohne Brand, sind die Schäden abgedeckt. Nicht mitversichert sind durch Blitzschlag
mehr...Die Hausratversicherung erstattet Schäden am versicherten Hausrat, die durch Brand oder Feuer entstehen. Die Gefahren Brand, unmittelbarer Blitzeinschlag und Explosion sind dabei versichert. Sengschäden
mehr...Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Eingeschlossen sind die dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie,
mehr...Erstattet werden Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen durch Blitz. In der Hausratversicherung sind die Schäden durch direkten Blitzschlag in die versicherte Sache gedeckt. Zumeist ist es
mehr...Überspannungsschäden entstehen in der Regel durch die mittelbare Auswirkung eines Blitzschlages. Dadurch kommt es zu hohen Spannungen im Stromleitungssystem und es können Schäden an elektrischen Geräten
mehr...Erstattet werden Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen durch Blitz. In der Feuerversicherung sind die Schäden durch direkten Blitzschlag in die versicherte Sache gedeckt. Zumeist ist es jedoch
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