Direktversicherung

Die Direktversicherung - als Grundversorgung der Betrieblichen Altersvorsorge.
Hier schliesst der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seinen Angestellten ab und zahlt die Beiträge direkt an die Versicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Bei der Direktversicherung erfüllt der Arbeitgeber sein Versorgungs- Versprechen gegenüber dem Arbeitnehmer, indem er eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und die Beitragsleistungen übernimmt.
 

nach obenWichtige Hinweise zur Direktversicherung

  • Der Arbeitgeber ist...
    ...in dem Fall der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person, die auch bei Ablauf bezugsberechtigt ist bzw. seine Hinterbliebenen.
  • Durch die neue Rentenreform...
    ...können auch Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer eingezahlt werden. Ein Teil des monatlichen Entgelts wird dabei "umgewandelt" und in die Direktversicherung zum Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt.
  • Steuerfreie Einzahlung der Beiträge...
    ...in die Direktversicherung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung plus gegebenenfalls 1.800 Euro.
  • Am Ende der Laufzeit...
    ...bekommt der Arbeitnehmer die Rentenversicherungsleistungen ausbezahlt - entweder als lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung. Zu beachten ist: Sie werden in voller Höhe als sonstige Einnahmen nachgelagert besteuert.
  • Vorzeitig gekündigt werden...
    ...kann die Direktversicherung nicht. Für den Fall eines Arbeitsplatzwechsels kann der neue Arbeitgeber den Vertrag natürlich weiterführen. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit, die Beiträge selbst einzuzahlen oder die Versicherung mit entsprechend geringeren Leistungen beitragsfrei weiterlaufen zu lassen.
  • Das Bezugsrecht...
    ...aus dieser Versicherung steht dem Arbeitnehmer zu.
  • Im Versorgungsfall...
    ...bekommt der Arbeitnehmer direkt von der Versicherung Leistungen.
  • Auch im Insolvenzfall...
    ...stehen dem Arbeitnehmer die Leistungen zu.