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Die Rürup-Rente

Noch eine Altersvorsorge...

Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die sogenannte Rürup-Rente.
Allerdings erhalten Vorsorgesparer hier keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente. Gefördert wird die Rürup-Rente nur über Steuervorteile.
Das ist vor allem für ledige, kinderlose Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente im Rahmen der Basisversorgung.