Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Der Versicherungsombudsmann e.V. hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die Streitschlichtungsstelle gibt es seit 2001 und soll zwischen Verbrauchern, Vermittlern und Versicherern Streitfälle außergerichtlich klären.
Wer vor der Arbeit tankt und dabei verunglückt, genießt keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Was Verbraucher dazu wissen sollten.
Sicherheit steht bei der Geldanlage weiter im Fokus. Immobilien, Tagesgeld und Gold sind die beliebtesten Anlageprodukte 2025.
Immer mehr Menschen erkennen die Notwendigkeit, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 41 Prozent der Befragten im kommenden Jahr Maßnahmen zur finanziellen Absicherung im Alter ergreifen wollen – ein Rekordwert. Dennoch sehen viele weiterhin große Lücken in ihrer Altersvorsorge.
Ein Schwiegersohn muss ein sechsstelligen Darlehensbetrag an seine Schwiegereltern zurückzahlen. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte klar, dass es sich nicht um eine Schenkung handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte angefochten werden.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.