Die versicherten Personen ...

Für eine Familie und Angehörige, die im gleichen Haushalt leben, reicht in der Regel ein Familien- Haftpflichtversicherungsvertrag.
Wenn ein Paar zusammenzieht, egal ob verheiratet oder unverheiratet, können sich beide Partner über einen Vertrag absichern. Wenn beide bereits eine Haftpflichtversicherung besitzen, kann der neuere Vertrag ohne Probleme gekündigt werden. So können - bei gleichem Versicherungschutz - Beiträge gespart werden.

Außerdem bieten die Gesellschaften Sonderverträge für Singles und Senioren.
 

nach obenWer ist versichert?

Bei dem versicherten Personenkreis handelt es sich um:

  • den Ehepartner, den Lebensgefährten (auch gleichgeschlechtlich - wenn er im gleichen Haushalt lebt und auf dem Versicherungsschein namentlich erwähnt ist)
  • die Kinder des Versicherungsnehmers, solange diese minderjährig sind oder volljährig aber unverheiratet und außerdem noch eine Berufsausbildung oder Studium absolvieren.
  • alle im Haushalt beschäftigten Personen (gilt auch bei gelegentlicher Beschäftigung)
Noch ein Hinweis: Die Gesellschaften bieten auch Sonderverträge für Singles und junge Leute bis 25 Jahre an. In der Regel können dann keine weiteren Personen im Vertrag mitversichert werden. Auch für Personen ab 60 Jahre gibt es spezielle Seniorentarife.