Der ambulante Versicherungsschutz

Eine ambulante Behandlung ist eine Behandlung, die in der Arztpraxis oder aber im Ambulatorium eines Krankenhauses stattfindet. Dazu zählen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Krankheitskosten und Krankentagegeldversicherung (MB/KK94) folgende Leistungen:


 

nach obenVorsorgeuntersuchungen

Gemäß §1 MB/KK AVB gehören zur Vorsorge:
  • Untersuchungen und medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaft und Entbindung
  • ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen: Krebsvorsorge, Herz-Kreislauf-Check, Kindervorsorge U1-U9

Viele Versicherer gehen sogar über diese Vorsorgeuntersuchungen hinaus und leisten auch bei anderen Vorsorgeuntersuchungen.